Balve: Osterfeuer – Was ist zu beachten ?

Pressemeldung vom 5. März, 2010, 11:28 am

Mit dem bevorstehenden Osterfest kommt auch wieder die Zeit der Osterfeuer
Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege.
Von Brauchtumspflege kann in der Regel nur gesprochen werden wenn ein Osterfeuer von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Osterfeuer bedürfen in der Stadt Balve keiner Genehmigung, jedoch besteht eine Meldepflicht.
Die Anmeldung für das Jahr 2010 bitten wir bis zum 25.03.2010 unter Angabe des genauen Verbrennungsortes, Zeitpunktes und Nennung einer für das Feuer verantwortlichen Person, bei der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve schriftlich oder telefonisch bei dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Rothauge Zimmer 45, Tel. 02375-926145, e-mail: s.rothauge@balve.de vorzunehmen.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und aus Umweltschutzgründen gilt es beim Abbrennen der Brauchtumsfeuer einige wichtige Regeln zu beachten. So ist zu Gebäuden und Anpflanzungen ein so großer Abstand einzuhalten, dass diese nicht gefährdet werden.
Das Feuer muß durchgehend von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden, die den Platz erst verlassen darf, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind, ggfls. ist noch vorhandene Glut so zu übererden, dass auch bei aufkommendem Wind ein Funkenflug ausgeschlossen ist.
Es ist ferner sicherzustellen, dass bei besonderen Vorkommnissen die Feuerwehr schnellstens verständigt werden kann (Notruf 112) und sich die Zuschauer nur in einem genügenden Sicherheitsabstand von der Feuerstelle aufhalten. Auch darf der Fahrzeugverkehr auf angrenzenden öffentlichen Straßen nicht durch Raucheinwirkung und parkende Fahrzeuge der Zuschauer und Veranstalter behindert werden. In ein Osterfeuer gehört nur unbehandeltes Holz wie Baum- oder Strauchschnitt. Wer jedoch das Osterfeuer dazu mißbraucht, Sperrmüll, Papier, Hausmüll, Kunststoffe, Farben, Lacke, Altreifen oder behandeltes Holz zu verbrennen, der handelt nicht nur unverantwortlich, sondern riskiert auch ein Bußgeld, weil dabei die Luft mit Schwermetallen, Säuren und vielen anderen Giftstoffen verpestet wird. Das gleiche gilt für das „Anfeuern“ mit Altöl o. ähnl. Flüssigkeiten. Nur wenn beim Osterfeuer ausschließlich pflanzliche Abfälle wie angeführt verbrannt werden, läßt sich die Luftbelastung auf ein erträgliches Maß begrenzen.
Um Vögel, Kleinsäuger, Insekten u.a. Kleintiere vor dem Verbrennen zu retten, die das bereits gelagerte Holz als Unterschlupf genutzt haben, ist es zwingend erforderlich, das Brennmaterial am Tag des Verbrennens umzuschichten, damit sich die Tiere, die den Reisighaufen aus Mangel am natürlichen Lebensraum als neue Heimat gewählt haben, in Sicherheit bringen können.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Abbrennen des Osterfeuers von den Veranstaltern die Brandstelle und die unmittelbare Umgebung von Abfällen und Brandrückständen zu säubern ist.

Quelle: Stadt Balve

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