Detmold: Ratsbeschluss zur Unterbringung von Asylbewerbern in der Stadt Detmold
Pressemeldung vom 15. Juli, 2010, 5:55 pm
Rechtliche Prüfung der Verwaltung
Detmold. Mit Beschluss vom 8. Juli hat der Rat der Stadt Detmold entschieden, dass ab dem Zeitpunkt der in einem Jahr geplanten Rückgabe des Übergangswohnheims Stratenweg, Asylbewerbern grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen ist, eine Privatwohnung anzumieten, wenn und soweit die Betroffenen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen analog des Sozialgesetzbuches SGB XII (Sozialhilfeleistungen) haben oder die Kapazität in der Heldmannstraße 2 erschöpft ist. Mit Schreiben vom 12. Juli hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bürgermeister aufgefordert, diesen Beschluss zu beanstanden, weil er nach Ihrer Auffassung rechtswidrig ist.
Die rechtliche Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass der Beschluss des Rates rechtmäßig und nicht zu beanstanden ist. Die Entscheidung des Rates betrifft nur die Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde oder über deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Während in der Regel Asylbewerber geringere Leistungen erhalten als Sozialhilfeempfänger, besteht für einzelne Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen analog der Sozialhilfe. Darunter fallen regelmäßig Personen, die sich seit vier Jahren in Deutschland aufhalten. Entgegen der Ansicht von Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dieser Personenkreis keinen Anspruch auf Bezug einer Privatwohnung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat darüber noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Es hat in verschiedenen Verfahren darauf verwiesen, dass es derzeit davon ausgeht, dass alle Asylbewerber-damit auch die genannte Personengruppe – grundsätzlich in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Der Beschluss des Rates eröffnet Asylbewerbern sogar eine bessere Möglichkeit, eine Privatwohnung zu mieten.
Quelle: Stadt Detmold / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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