Düsseldorf: Kanalanschlüsse – Stadt unterstützt Kleingärtner
Pressemeldung vom 30. März, 2009, 1:00 pm
Darlehen zur Finanzierung der Anschlüsse an das städtische Kanalnetz werden bereitgestellt
“Die Landeshauptstadt Düsseldorf greift den Kleingartenanlagen jetzt bei der Finanzierung von Anschlüssen an das öffentliche Kanalnetz unter die Arme”, erklärt Gründezernentin Helga Stulgies. Die Rahmenbedingungen dafür hatte der Stadtrat mit einem Beschluss am 19. März geschaffen. Danach unterstützt die Stadtverwaltung die Umsetzung des im Jahr 2003 unterzeichneten Entsorgungsvertrages mit einer finanziellen Beteiligung in Höhe von 3 Millionen Euro. Interessierte Kleingartenvereine müssen, um an die Darlehen zu kommen, einen Antrag stellen.
Kleingartenvereine, die ein Darlehen haben möchten, müssen sieben Voraus-setzungen erfüllen:
1. Der Kleingartenverein muss dem Entsorgungsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und dem Stadtverband beigetreten sein.
2. Der Kleingartenverein stellt ein Entwässerungsgesuch zum Anschluss des Kleingartengeländes an das öffentliche Kanalnetz oder hat bereits eine entsprechende Genehmigung vorliegen.
3. Es sind – im Regelfall mindestens zwei – Unternehmerangebote für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten vorzulegen.
4. Die bereits entstandenen oder die zukünftig entstehenden Planungskosten sind nachzuweisen.
5. Für den erforderlichen finanziellen Eigenanteil des Kleingartenvereins ist der Nachweis zu erbringen, dass die Mittel in der entsprechender Höhe bereit stehen und abrufbar sind.
6. Sofern sich die Kanalbauarbeiten bereits in der Ausführung befinden oder abgeschlossen sind, dürfen diese nicht vor dem 1.Oktober 2008 begonnen worden sein.
7. Die Antragstellung zur Gewährung eines Darlehens muss bis zum 30. September 2009 erfolgen.
Grundsätzlich orientiert sich die Höhe eines zu gewährenden Darlehens an den Kosten, die pro Gartenparzelle anfallen. Je höher die Belastung pro Parzelle, je höher ist das mögliche Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 50 Prozent der kalkulierten Baukosten pro Parzelle betragen. Diese Kostenberechnung darf jedoch ausdrücklich nicht die Herstellung des Übergabeschachtes an der Grundstücksgrenze mit dem Anschluss an das öffentliche Kanalnetz und die Verlegung der Leitungen in der Parzelle des jeweiligen Pächters beinhalten.
Die Höhe des Darlehens ist in einzelne Stufen unterteilt und beträgt im Einzelnen:
Stufe 1: Bis einschließlich 1.500 Euro Kosten pro Gartenparzelle beträgt das Darlehen bis zu 30 Prozent der voraussichtlichen Kosten. Stufe 2: Bis einschließlich 2.000 Euro Kosten pro Gartenparzelle beträgt das Darlehen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten. Dabei ist ein Eigenanteil von mindestens 1.050 Euro je Parzelle zu erbringen. Stufe 3: Über 2.000 Euro Kosten pro Gartenparzelle beträgt das Darlehen bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten. Dabei ist ein Eigenanteil
von mindestens 1.200 Euro je Gartenparzelle zu erbringen.
Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt und nachfolgend mit 3,9 Prozent jährlich verzinst. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Die Zins- und Tilgungsleistungen betragen pro 1.000 Euro Darlehenssumme rund 10 Euro monatlich. Die Rückzahlung erfolgt in halbjährlichen Raten je zum Fälligkeitszeitpunkt der Pacht (1. April und 1. Oktober des Jahres) und beginnt am nächsten 1. April nach Auszahlung des Darlehens. Nach Fertigstellung der Arbeiten durch das beauftragte Unternehmen er-
folgt die Abnahme der erbrachten Leistungen durch den Kleingartenverein. Diese Abnahme wird durch ein von beiden Seiten unterzeichnetes Protokoll über die im Wesentlichen mängelfreie Abnahme der Leistungen dokumentiert. Darüber hinaus prüft der Kleingartenverein die Schlussrechnung des beauftragten Unternehmens und erkennt diese an. Unter Vorlage dieser beiden vorgenannten Unterlagen zahlt die Stadt den Darlehensbetrag auf die anerkannte Schlussrechnung unmittelbar an
den Unternehmer aus. Gegebenenfalls im Rahmen der Bauabwicklung geforderte Abschlagszahlungen leistet der Kleingartenverein aus dem vorhandenen Eigenkapital.
Die Abwicklung erfolgt über den Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. “Wir prüfen die Antragsunterlagen der Kleingartenvereine vollständig und leiten sie anschließend an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zwecks Abschluss eines Darlehensvertrages weiter”, erklärt Peter Vossen, Leiter des Stadtverbandes der Kleingärtner. Der Darlehensvertrag wird unmittelbar zwischen dem jeweiligen Kleingartenverein und der Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch das Garten-,
Friedhofs- und Forstamt abgeschlossen.
Quelle: Stadt Düsseldorf – Pressestelle
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