Troisdorf: Stadt appelliert an Hundebesitzer – Die Pflicht zum Anleinen der Hunde beachten!

Pressemeldung vom 24. Juli, 2009, 2:00 pm

Troisdorf. In den Sommermonaten erreichen das städtische Ordnungsamt mehr und mehr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über nicht angeleinte Hunde in der Fußgängerzone, in Parkanlagen und in Naturschutzgebieten beklagen. Viele Hundebesitzer sind uneinsichtig und verweigern das vorgeschriebene Anleinen ihres Vierbeiners. Sie äußern die vermeintlichen Gegenargumente, dass der Hund ungefährlich sei, nur spielen wolle, auf Kommandos gehorche, Auslauf brauche und man bezahle ohnehin Hundesteuer.

Die Stadtverwaltung weist noch einmal mit Nachdruck darauf hin, dass Hunde insbesondere in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen, auf denen sich viele Menschen aufhalten, in Park- und Grünanlagen anzuleinen sind, um Gefahren für andere Tiere und für Passanten zu vermeiden. Die Anleinpflicht wird in § 2 des Landeshundegesetzes NRW in Verbindung mit der Troisdorfer Straßenordnung geregelt.

In Naturschutzgebieten wie der Wahner Heide und den Siegauen sind Hunde an der Leine zu führen. Auch rund um den Rotter See müssen Hunde angeleint werden, weil es sich um eine Naherholungsanlage handelt.

Gemäß § 3 der Satzung Rotter sind Hunde an der Leine zu führen und dürfen nicht in dem Badesee schwimmen. Außerdem dürfen Hunde in den Sommermonaten, vom 1. Mai bis 30. September, nicht auf die Liegewiese der Badebucht gebracht werden, um Verunreinigungen und Gefahren zu vermeiden.

In Landschaftsschutzgebieten können Hunde unangeleint laufen, wenn das Tier vom Halter jederzeit zurückgerufen werden kann und keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen darstellt. Nach dem Forstgesetz für das Land NRW dürfen Hunde im Wald auf den Waldwegen frei laufen, außerhalb der Wege müssen sie aber angeleint werden. Die Troisdorfer Straßenordnung und die Satzung Rotter See findet man im Netz unter www.troisdorf.de>Bürgerservice>Ortsrecht.

Quelle: Stadt Troisdorf – Pressestelle

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